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Veranstaltung "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" (Nr. 32006) wurde in den Warenkorb gelegt.

22632006 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Durch Krankheit, einen Unfall oder zunehmendes Alter können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen und andere persönliche Angelegenheiten entscheiden kann. Vorsorge treffen lässt sich für einen solchen Fall mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Bestimmung bezüglich einer zukünftigen medizinischen Behandlung, in der man nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine oder mehrere Personen, die Wünsche des Betreffenden umzusetzen und Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen. Diese kann sich auch auf finanzielle und rechtliche Bereiche erstrecken und soll die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig machen.

Daniela Hubloher (Medizinerin sowie Beraterin bei der Verbraucherzentrale und Vortragsreferentin beim Bund der Steuerzahler Hessen) informiert über die gesetzlichen Regelungen und gibt Tipps, was bei der Erstellung der Verfügungen beachtet werden soll. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bund der Steuerzahler Hessen statt.

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Kursort

Adresse: Karl-Lehr-Str. 6
65201 Wiesbaden


Termine zum diesen Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
03.12.2026
Uhrzeit:
18:00 - 20:00 Uhr
Wo:
Karl-Lehr-Str. 6, Rathaus Schierstein, großer Raum