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Ehrenordnung

 

Der Vorstand der Volkshochschule Schierstein e.V. hat gemäß § 7, Absatz 5, der Satzung am 28.11.2016 eine Ehrenordnung verabschiedet, in der die Voraussetzungen für Ehrungen wegen

I. langjähriger Mitgliedschaft
II. besonderer Verdienste um den Verein

und das hierfür erforderliche Verfahren geregelt sind.

Zu Abschnitt I

Mitglieder werden für 25-jährige, 40-jährige und 50-jährige Mitgliedschaft geehrt.

Zu Abschnitt II

§ 1
Eine Ehrenmitgliedschaft kann an Mitglieder verliehen werden, die mindestens 25 Jahre lang ununterbrochen Vorstandstätigkeit ausgeübt haben und nicht mehr Mitglieder dieses Gremiums sind. Sie sollen in der Regel das 60. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2
Unabhängig von § 1 können Mitglieder auch dann die Ehrenmitgliedschaft erhalten, wenn sie durch langjährige außerordentliche Verdienste für die Volkshochschule Schierstein besondere Anerkennung verdienen.
§ 3
Ehrenmitglieder sind ab 1. Januar des auf die Ehrung folgenden Jahres beitragsfrei.

Zum Verfahren

§ 1
Der Vorstand hat festzustellen, wer nach Abschnitt I zu ehren ist und trifft alle notwendigen Vorbereitungen hierzu.
§ 2
Anträge auf Ehrungen nach Abschnitt II können vom Vorstand, vom Beirat oder von der Mitgliederversammlung gestellt werden.
§ 3
Die Entscheidung nach Abschnitt II, § 2, trifft der Vorstand nach Anhörung des Beirats.
§ 4
Die Ehrungen sind würdig zu gestalten und sollen in der Regel anlässlich der Jahreshauptversammlung durchgeführt werden.
§ 5
Über die durchgeführten Ehrungen ist eine Ehrenliste zu führen.

 

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